Das Bilanzmodernisierungsgesetz
Was hat sich für Sie bei der Pensionsrückstellung geändert?
Ziele des Bilanzmodernisierungsgesetzes
- Verfahrensvereinfachung und Kostensenkung für kleine und mittlere Betriebe
- für winAktuar wichtig: Steigerung der Aussagekraft der Handelsbilanz durch Annäherung an die International Financial Reporting Standards (IFRS)
Handhabung der Pensionsrückstellungen
In der Vergangenheit wurden in der Regel die Rückstellungswerte aus der Steuerbilanz in die Handelsbilanz übernommen, was wegen des Abzinsungssatzes von 6% zu einer Unterdeckung der Pensionszusagen führte. Denn die so ermittelten Rückstellungen reichten für die realen Verpflichtungen der Unternehmen nicht aus. Die nunmehr verbindliche Beachtung der nachfolgend genannten Grundsätze führt im Allgemeinen deshalb in der Handelsbilanz zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen.
Folgende Bereiche beeinflussen die Berechnung der Pensionsrückstellung:
- Gehalts- und Rententrends
winAktuar : wie bisher auch kann eine Dynamisierung (Trend) sowohl für Anwartschaften als auch für lauLeistungen abgebildet werden. Besonderheit: für Steuer- und Handelsbilanz können unterschiedliche Werte erfasst werden.
- Fluktuation
winAktuar: das Finanzierungsbeginnalter kann variabel gestaltet werden. Ein Fluktuationsprozentsatz kann für jede Versorgungsgruppe gewählt werden, der dann bei der Barwertberechnung berücksichtigt wird.
- Zinssatz für die Berechnung
winAktuar: der Zinssatz konnte bisher schon flexibel bestimmt werden. Jetzt kommt die Möglichkeit hinzu auf Mandanten- oder Versorgungsgruppenebene den Zins für Handels- und Steuerbilanz getrennt einzugeben. Der aktuell zu verwendende Zinssatz für die Handelsbilanz gemäß BilMoG kann auf der Bundesbankseite nachgeschaut werden.
Einfacher: Wir stellen eine monatlich aktualisierte Liste zur Verfügung, die die von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für die Berechnungen enthält, sodass Sie jederzeit auf dem neuesten Stand sind. (Über winAktuar direkt zugänglich).
- Freie Wahl des Bewertungsverfahrens
winAktuar: Für die Berechnung zur Handelsbilanz kann zwischen PUC und Teilwert gewählt werden. winAktuar beherrscht beide Verfahren! (Anmerkung; für die Steuerbilanz ist das Teilwertverfahren vorgeschrieben).